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Pressemitteilung

Gutachterkommission feiert 50-jähriges Bestehen

Paragraph und Stethoskop
Paragraphenzeichen und Stethoskop © M. Schuppich/Fotolia

Düsseldorf, 10.12.2025. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein feiert am 10. Dezember 2025 in Düsseldorf ihr 50-jähriges Bestehen. Zum 1. Dezember 1975 eingerichtet, hat die unabhängige Kommission bis heute fast 70.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungsfehlers ärztlich und juristisch begutachtet. 
„Seit Jahren gelingt es der Gutachterkommission in intensivem Zusammenwirken von ärztlichem und juristischem Ehrenamt, einen Haftungsstreit zwischen Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten durch das Begutachtungsverfahren beizulegen sowie unnötige und belastende Gerichtsverfahren zu vermeiden“, sagte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, anlässlich des Jubiläums.

Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, in etwa jedem vierten Fall kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.

Die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung in einem für die Betroffenen überschaubaren Zeitraum stelle ein zentrales Anliegen der Arbeit der Gutachterkommission dar, so der Kammerpräsident. Derzeit liege die Dauer der Verfahren bei im Mittel elf Monaten und damit seit zehn Jahren in Folge unter einem Jahr.

Gegründet wurde die Gutachterkommission vor 50 Jahren in erster Linie mit der Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung. Seit vielen Jahren widmet sich die Kommission aber auch der Vorbeugung von Behandlungsfehlern. So werden seit 1994 Fortbildungsveranstaltungen unter dem Motto "Aus Fehlern lernen" ausgerichtet und begutachtete Fälle vor dem Hintergrund der Fehlerprophylaxe im Rheinischen Ärzteblatt publiziert. Nach Dreyers Überzeugung leisten die Ärzte und Juristen der Gutachterkommission damit auch einen unschätzbaren Beitrag zum Patientenschutz und zur ärztlichen Qualitätssicherung.

Weitere Informationen zur Gutachterkommission

ÄkNo

 

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