Düsseldorf, 12.6.2025. Für ein regelmäßiges Feedback der Richterinnen und Richter der Arzthaftungssenate haben sich die Mitglieder der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK) bei der Ärztekammer Nordrhein ausgesprochen. Aktuell erhalte die GAK nur vereinzelt Rückmeldungen darüber, inwieweit die Gerichte den Einschätzungen ihrer Sachverständigen folgten, erklärte der Vorsitzende der Kommission und Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Johannes Riedel. Er sprach anlässlich eines Erfahrungsaustauschs, zu dem sich die Mitglieder der GAK mit mehr als 30 Richterinnen und Richtern der Arzthaftungssenate im Kammerbereich der Ärztekammer am 11. Juni im Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zusammengefunden hatten. Es gelte, den Austausch der Gerichte mit der GAK zu verbessern, damit den Verfahrensbeteiligten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler zügig zu ihrem Recht verholfen werden könne, betonte Dr. Werner Richter, Präsident des OLG Düsseldorf. Die teilnehmenden Richterinnen und Richter würdigten die Arbeit der GAK als deutliche Entlastung für die Justiz. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, unterstrich die Bedeutung der Arbeit der Kommission: Seit der Gründung der GAK im Jahr 1975 sei diese Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein bis heute bereits von mehr als 68.000 Antragstellerinnen und Antragstellern angerufen worden. In mehr als 49.0000 Fällen habe durch ärztliche Begutachtung eine Klärung des Behandlungsfehlervorwurfes und vielfach auch eine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht werden können.
MST