Düsseldorf, 21.1.2016. Grundsätzlich besteht für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer, die sich in den Flüchtlingseinrichtungen und Notunterkünften engagieren, kein erhöhtes Infektionsrisiko. Voraussetzung ist, dass die Helfer über Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen sowie -desinfektion aufgeklärt sind und diese auch einhalten. Darüber hinaus sollten die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts beachtet werden, empfiehlt die Ärztekammer Nordrhein.
Aber auch bei den Flüchtlingen und Asylsuchenden sollte durch geeignete Hygiene- und Unterbringungsmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden. Die Bewohner der Unterkünfte sollten über grundsätzliche Hygieneregeln als einfaches und effektives Präventionsmittel gegen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten aufgeklärt werden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt vor allem den Helfern folgende einfache Maßnahmen, mit deren Hilfe sich Infektionsrisiken deutlich vermindern lassen:
- Abstand halten zu Erkrankten
- Häufiges Händewaschen
- Räume regelmäßig lüften
- Häufig berührte Flächen und Türgriffe regelmäßig reinigen
- Impfungen gegen Infektionskrankheiten gemäß STIKO durchführen
- Bei eigener Erkrankung zu Hause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen
Das RKI, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und einige Fachgesellschaften geben in Informationschriften konkrete Anweisungen und Hilfestellungen in Bezug auf den Infektionsschutz für die Bewohner und Helfer in den Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte.
Asylsuchende und Infektionsschutz (RKI)
Vermeidung von Infektionsgefahren für Einsatzkräte von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen beim Umgang mit asylsuchenden Personen (DGUV, Stand 16.9.2015)
Kölner Statement zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen (verschiedene Fachgesellschaften sowie Ärztinnen und Ärzte)
Weitere Informationen zur ärztlichen Hilfe für Flüchtlinge und Asylbewerber