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Konzerne bedrohen Wahlfreiheit der Patienten

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Düsseldorf, 18. März 2017 (ÄkNo). In immer mehr Bereichen der ambulanten ärztlichen Versorgung an Rhein und Ruhr bilden sich nach Beobachtung der rheinischen Ärzteschaft besorgniserregende Konzern-Strukturen aus. Diese öffentlich bislang kaum wahrgenommene problematische Entwicklung zeige sich nicht mehr nur im Laborbereich, sondern auch bei der Dialyse, der Radiologie und der Augenheilkunde, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute (Samstag, 18. März) in Düsseldorf.

„Regional kann dabei die Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten eingeschränkt werden oder sogar verloren gehen“, heißt es in einem Beschluss der Ärztekammer. Für junge Ärztinnen und Ärzte werde es in betroffenen Regionen damit zunehmend schwerer oder gar unmöglich, sich in eigener Praxis niederzulassen, da die begrenzten Sitze in der Hand dieser häufig renditeorientierten Konzerne verblieben.

Das rheinische Ärzteparlament fordert den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung daher auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, indem die Größe von Konzernen in der ambulanten Versorgung begrenzt wird und ärztliche Kooperationsmodelle konsequent gefördert werden, „bei denen selbstständig tätige und angestellte Ärztinnen und Ärzte gemeinsam in Zusammenschlüssen überschaubarer Größe eine freiberuflich geprägte, patientenorientierte, regional abgestimmte Versorgung gewährleisten und der Bevölkerung im Zulassungsbezirk Wahloptionen bieten“.

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