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Krankenhausplanung und die neue Weiterbildung im Fokus des Dialogforums 2020

Gruppenfoto Redner Dialogforum 2020, Düsseldorf
Referierten auf dem Dialogforum 2020 für leitende Ärztinnen und Ärzte über zentrale Themen der zukünftigen Krankenhausversorgung und Weiterbildung (v.l.n.r.): Privatdozent Dr. med. Hansjörg Heep, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Ständigen Ausschusses Ärztliche Weiterbildung, PD Dr. med. Michael Weber, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V., Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger, M.Sc., Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzende der Krankenhauskommission, Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein und Moderator des Dialogforums und Ulf Kester, Steadforce GmbH, München. © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 22.1.2020. Welche Änderungen sind mit dem MDK-Reformgesetz verbunden und worauf sollten Kliniken zukünftig bei den MDK-Prüfungen achten? Was ist Ziel und Ausrichtung des neuen Krankenhausplans für NRW? Was wird sich mit der Einführung der neuen Weiterbildung für Weiterbilder und Weiterzubildende ändern? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich das Dialogforum 2020, zu dem die Ärztekammer Nordrhein gestern zum zweiten Mal leitende Ärztinnen und Ärzte eingeladen hat.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, ging in seiner Begrüßung auf aktuelle Gesetzgebungsverfahren ein. Zum jüngsten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sagte er, dass es ein richtiges Ziel sei, die bisher getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einer gemeinsamen integrierten Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Doch in der konkreten Ausgestaltung gebe es aus seiner Sicht noch erheblichen Verbesserungsbedarf. So sei es nicht akzeptabel, dass Krankenhäuser ohne Integriertes Notfallzentrum künftig mit einem Abschlag von 50 Prozent bestraft würden, wenn sie sich um kranke Menschen kümmerten, die sich als Notfälle bei ihnen vorstellten. „Es entspricht unserem ärztlichen Selbstverständnis, dass kein Patient weggeschickt wird, ohne dass man ihn angehört, untersucht und behandelt hat, wie dies die ärztliche Sorgfalt in der Notfallsituation erfordert. Dieses richtige ärztliche Verhalten darf niemals Gegenstand finanzieller Sanktionen werden“, so Henke.

Privatdozent Dr. med. Michael Weber, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V., erklärte die mit dem MDK Reformgesetz verbundenen Änderungen bei den Krankenhausabrechnungen. Er sorge sich, dass das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, die Krankenhäuser vor unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen zu schützen, verfehlt werde, so Weber. Viel eher habe er den Eindruck, dass sich das MDK Reformgesetz zu einem Rechnungskürzungsgesetz entwickeln könnte, da die Kliniken bei jeder vom MDK beanstandeten und korrigierten Rechnung künftig Strafzahlungen von maximal zehn Prozent des geminderten Abrechnungsbetrags, mindestens aber 300 Euro, leisten müssten.  Zudem wies er den immer wieder erhobenen Vorwurf energisch zurück, dass jede zweite Klinikrechnung falsch sei. „Zurzeit prüft der MDK 17 Prozent der Rechnungen. Von ihnen sind die Hälfte strittig. „Das sind 8,5 Prozent der Rechnungen“, rechnete Weber.

Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger, M.Sc., Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzende der Krankenhauskommission ging in ihrem Vortrag auf die Reform der Krankenhausversorgung in NRW ein. Bereits mit Aufnahme seiner Arbeit im September 2017 habe der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, so Mitrenga-Theusinger, die Reform der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen als eines seiner zentralen gesundheitspolitischen Themen benannt. Ziel des Landes sei es, die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen bedarfs- und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln und bis zum Ende des Jahres 2020 einen neuen Krankenhausplan vorzulegen. An diesem Prozess seien die Ärztekammern in  NRW aktiv eingebunden. Wichtig sei es den Kammern, dass trotz angestrebter Strukturänderungen gewährleistet bleibe, dass in Krankenhäusern auch künftig eine gute Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte möglich bleibe.

Eine gute Nachricht überbrachte PD Dr. med. Hansjörg Heep: Die neue Weiterbildungsordnung in Nordrhein kann am 1.7.2020 in Kraft treten. Bis auf wenige Abweichungen habe man in Nordrhein die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht umgesetzt. „Die wesentliche Änderung gegenüber der jetzigen Weiterbildungsordnung besteht darin, dass statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen zielt, die im eLogbuch digital erfasst werden sollen“, erklärte Heep. Wie komfortabel das eLogbuch zukünftig für Weiterbilder und Weiterzubildende zu führen sei, präsentierte zum Abschluss Ulf Kester von der Steadforce GmbH, die sich für die Entwicklung des eLogbuchs verantwortlich zeichnet.

sas


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