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Gemeinsame Pressemitteilung

KV Nordrhein / Ärztekammer Nordrhein: Praxen sind blinder Fleck auf politischer Energie-Landkarte

Bei Energiekosten auch die Praxen entlasten
Wenn es trotz Strom- und Gaspreisbremse zu finanziellen Belastungen kommt, soll es für die Kliniken staatliche Hilfen geben. © lightspruch/stock.adobe.com

Düsseldorf, 17.11.2022.  Im geplanten Gesetzentwurf zum Hilfsprogramm für gestiegene Energiekosten sind die Praxen der niedergelassenen Vertragsärzteschaft offenbar nicht vorgesehen. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang des Monats sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen bis zu acht Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung gestellt bekommen. Das entsprechende Gesetz soll nun das genaue Verfahren zur Umsetzung des Hilfsprogramms regeln.

Fachärztliche Gruppen, die nachweislich viel Strom verbrauchen, z. B. Radiologie, Strahlentherapie und Nephrologie, werden dabei mit Blick auf entsprechende Entlastungen nicht erwähnt. In einer radiologischen Praxis werden wichtige Untersuchungen wie Computertomographien (CT) und Magnetresonanztomographien (MRT) durchgeführt, durch die z. B. Entzündungen, Gefäßerkrankungen oder Tumore nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden können. Noch unverständlicher ist der Umstand, dass die Strahlentherapie als wichtiger Bestandteil der Krebstherapie, die in weiten Teilen in Praxen z.T. in Kooperation mit kleineren Krankenhäusern stattfindet, dem Gesetzgeber nicht entlastungsrelevant erscheint.


Ein alarmierendes Signal
„Leider sind Arztpraxen als wichtigste Player der ambulanten Versorgung dem politischen Berlin in diesem Gesetzentwurf anscheinend nicht einmal eine Randnotiz wert. Das ist bezeichnend und ein alarmierendes Signal. Grundsätzlich ist es richtig, so viele Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, um das Gesundheitssystem in der aktuellen Situation zu stärken. Absurd und absolut nicht nachvollziehbar ist es allerdings, wenn dabei das Fundament der ärztlichen Versorgung außen vorgelassen und schlichtweg ignoriert wird. Unter Wertschätzung verstehe ich etwas Anderes und auf Dauer wird es nicht gut gehen, die Niedergelassenen so zu behandeln. Diese Vorgehensweise wird den hierfür Verantwortlichen vermutlich eher früher als später auf die Füße fallen“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, den Gesetzentwurf.


Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, ergänzt: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können ebenso wenig wie die Krankenhäuser gestiegene Ausgaben durch Inflation und höhere Energiekosten durch Preisanpassungen kompensieren. Verschärft wird die Lage in den Praxen zusätzlich durch den niedrigen Honorarabschluss für das kommende Jahr. Einem Honorarplus von zwei Prozent steht eine Inflationsrate von über zehn Prozent gegenüber. Krankenhäuser und ambulante Praxen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und brauchen gerade in Krisenzeiten verlässliche Rahmenbedingungen.“ Vor allem für die oben genannten Fachgruppen liegen die Kostensteigerungen durch einen unvermeidbar höheren Stromverbrauch weit über dem Verbraucherpreisindex. Schon heute haben sich insbesondere für radiologische Praxen in Nordrhein – laut deren eigenen Rückmeldungen – die Strompreise teils verzwölffacht.

ÄkNo


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