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Landesregierung muss Pflichten bei der Klinikfinanzierung nachkommen

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Delegierte der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein im November 2016. Foto: Jürgen Brenn

Düsseldorf, 19.11.2016. Das Parlament der rheinischen Ärzte hat die Landesregierung aufgefordert, ihren Verpflichtungen bei den Krankenhausinvestitionen in vollem Umfange nachzukommen.  „Die Zuständigkeit des Landes für die Krankenhausplanung lässt sich nicht von der Verpflichtung trennen, für die geplanten Krankenhauskapazitäten auch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen“, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein heute (Samstag, 19. November 2016) in Düsseldorf.

Die Investitionen des Landes NRW in die circa 400 Kliniken an Rhein und Ruhr betragen zurzeit rund 500 Millionen Euro. Laut einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung liegt der tatsächliche Investitionsbedarf allerdings bei mindestens 1,5 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahren hat sich so eine Investitionslücke im Umfang von 12,5 Milliarden Euro aufgetan.

Mit Folgen für die Patienten, so die Ärzte im Rheinland: die unzureichende Investitionsbereitschaft des Landes zwinge Kliniken dazu, notwendige Investitionen aus Betriebsmitteln zu finanzieren, die eigentlich für die unmittelbare Patientenversorgung und die Finanzierung des Personals bestimmt sind. Dies gehe auf Kosten der menschlichen Zuwendung im Krankenhaus, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

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