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Medizinischer Nutzen muss bei Telematik-Infrastruktur im Vordergrund stehen

elektronischer Arztausweis mit Lesegerät
© Jochen Rolfes

Düsseldorf, 18.11.2017. Medizinische Anwendungen der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen dürfen nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese zuvor im ärztlichen Versorgungsalltag auf Qualität, Nutzen und Patientensicherheit geprüft worden sind. Das hat heute die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein gefordert.

Die rheinischen Ärzte kritisierten den Beschluss der Gesellschafter der Betreibergesellschaft gematik vom 1. September dieses Jahres, nach dem der alleinige Nachweis der technischen Funktionsfähigkeit von Hard- und Software für künftige Anwendungen durch die Hersteller für die Marktzulassung reicht. Damit stützen sie die Kritik des Ärztlichen Beirats zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen an der Entscheidung der gematik. Ohne adäquate Erprobung und Evaluation seien potenzielle Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe zu befürchten.

Die nordrheinische Kammerversammlung appellierte an die handelnden Akteure in Politik und Selbstverwaltung, eine geeignete Organisationsstruktur für die Festlegung von Zulassungskriterien zu definieren und die inhaltliche Erprobung einzelner medizinischer Anwendungen umgehend zu veranlassen. Um einer Zersplitterung, technischer Inkompatibilität und Kommerzialisierung vorzubeugen, forderte das rheinische Ärzteparlament die schnelle Umsetzung einer einheitlichen, umfassenden sowie einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte. „Patientinnen und Patienten sollten frei über die Nutzung der elektronischen Patientenakte entscheiden können, die Speicherung der Daten muss unter ihrer vollen Hoheit stehen“, heißt es in einer Entschließung.

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