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Neue Krankenhausplanung in NRW: Planungsverfahren starten im Juni 2022

Gruppenfoto beim Dialogforum Leitende Ärztinnen und Ärzte im Haus der Ärzteschaft
Standen den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des digitalen Dialogforums zur neuen Krankenhausplanung in NRW Rede und Antwort: (v.l.) Ulrich Langenberg, Leiter der Gruppe Krankenhaus im NRW-Gesundheitsministerium, Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), Sahra-Michelle Reinecke, Leiterin des Referats Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium, Dr. Christian Köhne, Geschäftsführender Arzt der ÄkNo, Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vorstandsmitglied der ÄkNo, und Ministerialdirigent Helmut Watzlawik, Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung im Gesundheitsministerium. © Laura Bellwinkel

Düsseldorf, 5.4.2022. Nordrhein-Westfalen leitet in der Krankenhausplanung einen Paradigmenwechsel ein. Statt Betten sollen künftig verstärkt Leistungen geplant werden. Überkapazitäten insbesondere in den Ballungsgebieten sollen abgebaut, die Spezialisierung bei komplexen medizinischen Leistungen ausgebaut und zugleich die Grund- und Notfallversorgung auch auf dem Land gesichert werden. „Wir haben mit fachlicher Unterstützung der beiden Ärztekammern des Landes einen Entwurf für eine neue Krankenhausplanung erarbeitet, der sich sehen lassen kann“, sagte Ministerialdirigent Helmut Watzlawik am 4. April im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf anlässlich des Dialogforums 2022 für Leitende Ärztinnen und Ärzte. Nach Ansicht des Leiters der Abteilung Krankenhausversorgung des NRW-Gesundheitsministeriums kann dieser durchaus als Blaupause für eine bundesweite Krankenhausreform dienen. Die Überlegungen der Ampel-Koalition wiesen in eine ähnliche Richtung, sagte er mit Blick auf den Koalitionsvertrag. „Wir sind unserer Zeit voraus.“

Nachdem im Februar das parlamentarische Verfahren im Landtag von NRW abgeschlossen wurde, soll der neue Krankenhausplan im April auf der Homepage des Landesgesundheitsministeriums veröffentlicht werden, so Watzlawik. Im Mai werde das Verwaltungsverfahren finalisiert, das festlege, welche Unterlagen die Krankenhäuser – möglichst digital – vorlegen müssten, um sich für bestimmte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen zu bewerben. Im Juni sollen dann landesweit die regionalen Planungsverfahren eingeleitet werden. Da es eine große Schnittmenge auch mit den anderen politischen Parteien im Land gebe, hoffe er, dass die Reform unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl im Mai umgesetzt werde, erklärte Watzlawik. Der Ministerialdirigent stellte klar, dass die Reform nicht zum Nulltarif zu haben sei. Das Ministerium rechne mit Kosten von rund 200 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für die Umstrukturierung, darunter die Schließung von Abteilungen oder Einrichtungen sowie die Verlagerung von Leistungen.

Watzlawik kündigte an, dass die neue Krankenhausplanung von einer Reform der Klinikfinanzierung flankiert werden müsse. Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, betonte, dass der Reformbedarf des Vergütungssystems nach diagnosebezogenen Fallpauschalen „tiefgreifend analysiert“ werden müsse. Bei der Ampel-Koalition in Berlin und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gebe es bereits Bestrebungen, das DRG-System weiterzuentwickeln und in einigen Bereichen wie der Geburtshilfe, der Kinderheilkunde und der Notfallversorgung anzupassen. „Dies zeigt, dass in der Politik die Schwächen der Vergütungssystematik angekommen sind“, sagte Henke. Auch Paradigmen, dass gleiche Leistungen in Praxen und Krankenhäusern gleich vergütet werden sollten, müssten aufgrund der unterschiedlichen Kostenstrukturen in beiden Bereichen hinterfragt werden. Außerdem plädierte Henke dafür, die Personalkosten für Ärztinnen und Ärzte aus den Fallpauschalen auszugliedern, wie das bereits bei der Pflege der Fall sei. „Es muss aufhören, dass Krankenhausträger die insuffiziente Finanzierung der Investitionen durch die Länder zulasten des Personals kompensieren“, erklärte der Präsident.

Der Reformbedarf der Krankenhauslandschaft in NRW sei auch bei den Ärztekammern des Landes unstrittig gewesen, sagte Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzende der Krankenhauskommission der Ärztekammer Nordrhein. Sie hoffe, dass der neue Krankenhausplan „vernünftige Strukturveränderungen“ schaffe. Mitrenga-Theusinger begrüßte es, dass sich die neuen Planungsvorgaben nach Leistungsbereichen und -gruppen an den Vorgaben der ärztlichen Weiterbildungsordnung ausrichten. Das sei eine zentrale Forderung der Ärztekammern gewesen. Die im Krankenhausplan angestrebte Spezialisierung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Weiterbildung der angehenden Fachärztinnen und Fachärzte leide. Deswegen müssten Weiterbildungsverbünde geschaffen werden, auch trägerübergreifend.

Das Rheinische Ärzteblatt berichtet in seiner Mai-Ausgabe über das Dialogforum.

HK


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