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Weiterbildung

Novellierung in Kraft

Die von der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 12. März 2022 verabschiedeten Änderungen der Weiterbildungsordnung (WBO) sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt ist die Einführung der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Infektiologie. Zudem gab es eine Änderung bei der Anrechenbarkeit von Fehlzeiten auf die Weiterbildung (§ 4 WBO). Danach gilt eine Unterbrechung wegen Krankheit oder Mutterschutz von nicht mehr als sechs Wochen pro Kalenderjahr grundsätzlich nicht mehr als Fehlzeit. Über die Anrechnung entscheidet die Ärztekammer anhand des Einzelfalls. Die aktuelle WBO findet sich im Internet unter www.aekno.de/weiterbildungsordnung.
    

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