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Kooperationsvereinbarung

NRW führt Laienreanimation in Schulen verpflichtend ein

  • Gruppenfoto bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Laienreanimation
    Schulministerin Dorothee Feller und Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften freuen sich gemeinsam über die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, die den Startschuss für die verbindliche Laienreanimation an Schulen legt. © Mark Hermenau
  • Landesschulministerin Dorothee Feller und Dr. Sven Dreyer
    Landesschulministerin Dorothee Feller und Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Einführung der Laienreanimation an Schulen in NRW. © Mark Hermenau

Düsseldorf, 8.7.2025. Es ist geschafft! – Ab dem Schuljahr 2026 / 2027 wird Laienreanimation an Schulen in NRW verpflichtend eingeführt. Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulministerium und Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften wird die Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag verbindlich. Ab dem Schuljahr 2026 / 2027 soll jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Ziel des Unterrichts ist es, alle Schülerinnen und Schüler mit dem lebensrettenden Schema "Prüfen – Rufen – Drücken" vertraut zu machen. Die Kooperationsvereinbarung regelt die Unterstützung des Vorhabens mit erfahrenen Partnern aus dem medizinischen Bereich. Die Unterstützung umfasst etwa personelle Ressourcen für Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die Anschaffung von Übungsmaterial. Für Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wird ein lang gehegter Wunsch wahr: "Wer als junger Mensch an das wichtige Thema Laienreanimation herangeführt wird, wird auch als Erwachsener ganz selbstverständlich im Notfall Hilfe leisten und auch mehr Verständnis für die Einsatzkräfte und Helfenden vor Ort haben. Ich bin sehr froh, dass die Kooperationsvereinbarung dafür nun den ersten Schritt legt. Ich danke dem Schulministerium für die koordinierenden Gespräche und den Willen zur Umsetzung und ich danke allen beteiligten Stiftungen, ärztlichen Organisationen und unseren engagierten Mitgliedern in der Ärztekammer Nordrhein dafür, dass sie in den letzten Jahren durch stetiges Engagement dazu beigetragen haben, dass die Wiederbelebung jetzt ein fester Bestandteil des Schulunterrichts in Nordrhein-Westfalen wird. Würde die Laienreanimation in der Bevölkerung flächendeckend angewendet, ließen sich jedes Jahr in Deutschland 10.000 Leben zusätzlich retten."


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