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Gutachterkommissionen

Verdacht auf Behandlungsfehler in 25 Prozent der Fälle bestätigt

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„Wir müssen die Risiken in der Medizin richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gibt es überhaupt keinen Grund. Beides schadet der mittlerweile gut etablierten offenen Fehlerkultur in der Medizin“. Prof. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. © BÄK

Düsseldorf, 10.11.2022. Im vergangenen Jahr sind bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 8.449 Anträge auf Begutachtung eingegangen, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Das sind gut zwölf Prozent weniger als 2020. Das geht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2021 hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) heute (10.11.) vorgelegt hat. Bei 5.324 Sachentscheidungen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden, wurde in 1.293 Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel erkannt, der bei einem Patienten oder einer Patientin kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und einen Entschädigungsanspruch begründete. Der BÄK zufolge liegt die Anerkennungsquote damit bei knapp 25 Prozent.

Aus Fehlern lernen

„Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Damit gehen wir offen um, lernen aus ihnen und unterstützen betroffene Patientinnen und Patienten, zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik. „Jeder Fehler innerhalb der Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert“, so die BÄK-Vizepräsidentin. Dazu diene unter anderem auch die Analyse der Behandlungsfehlerdaten.

Operationen am häufigsten betroffen

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der BÄK zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Von Behandlungsfehlervorwürfen waren die Krankenhäuser häufiger betroffen als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

„Wir müssen die Risiken in der Medizin richtig einordnen, um Patienten nicht unnötig zu verunsichern“, sagte Professor Dr. Andreas Crusius, ebenfalls Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Angesichts von 719 Millionen Behandlungsfällen in den Praxen und 19,4 Millionen Behandlungsfällen in den Kliniken (Stand 2019) liege die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler im Promillebereich.

Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2021 (BÄK)

MBO


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