der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, weil Arzneimittel nicht als "Waren des täglichen Bedarfs", sondern als "Luxusgut" eingestuft werden. Für die Ärzteschaft ist es unerklärlich, warum [...] Vermittlung von Medienkompetenz…...
bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land. Diese sind auch von den teils zu strengen Facharztstandards als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen betroffen. Gerade in ländlichen Regionen wird es oftmals [...] dringend von…...