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Auszug aus dem Beschlussprotokoll des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden


Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V - 12) fasst der
113. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:


Der 113. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus nach wie vor mit Zugangsbarrieren versehen ist, die dazu führen, dass erkrankte Betroffene häufig zu spät ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Aufschub einer ärztlichen Behandlung führt aber in vielen Fällen zu Verschlimmerung oder sogar zu Chronifizierung von Erkrankungen, die durch frühzeitige Maßnahmen hätten verhindert werden können. Das damit einhergehende Leid und die Verschlechterung des individuellen Gesundheitszustandes sind nicht hinnehmbar. Ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztlicher Hilfe bedarf, und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder seinem Aufenthaltsstatus.

Die Finanzierung der ärztlichen Hilfe stellt die Zugangsbarriere dar. Entweder überfordern die zu erwartenden Kosten den Betroffenen oder die Beantragung der Kostenübernahme durch die Sozialämter geht mit der Furcht vor Aufdeckung des illegalen Aufenthaltsstatus einher.

Der 113. Deutsche Ärztetag bittet daher den Gesetzgeber, den Zugang zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus mit der Einführung eines anonymen Krankenscheins zu erleichtern. Die Ärzteschaft ist bereit, sich konstruktiv mit ihren Überlegungen einzubringen.