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Geschäftsordnung des Ärztlichen Beirates Digitalisierung NRW


Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW setzt sich zusammen aus:
  • 4 Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein
  • 4 Mitgliedern der Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • 2 Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
  • 2 Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
  • 2 von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Ärzten/Ärztinnen
  • 4 aus der Testregion Bochum (2)-Essen (2) vorgeschlagenen Ärzten/Ärztinnen
  • 1 Mitglied der Zahnärztekammer Nordrhein
  • 1 Mitglied der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
  • 1 Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein
  • 1 Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
  • 1 Mitglied der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen
  • Vorsitzende(r) des Ausschusses E-Health der Ärztekammer Nordrhein
  • Vorsitzende(r) des Ausschusses Telematik der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Die Mitglieder werden namentlich benannt. Für jedes Mitglied kann ein ständiger Stellvertreter namentlich benannt werden. Alle Mitglieder und ständige Stellvertreter des Beirates müssen kurativ tätig sein.

Als Experten werden zu den Sitzungen des Ärztlichen Beirats Digitalisierung NRW eingeladen:
  • 1 Vertreter der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
  • 1 Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI)
  • 1 Vertreter des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • 1 Vertreter der Wissenschaft (Benennung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
  • 2 Vertreter der Kostenträger in Nordrhein-Westfalen
  • 1 Vertreter der Apothekerkammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe

Hauptamtliche Mitarbeiter der im Ärztlichen Beirat Digitalisierung NRW vertretenden Organisationen können ebenfalls als Experten an den Sitzungen teilnehmen.

Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW spricht Empfehlungen aus an:
  • die Spitzenverbände der Leistungserbringer auf Bundesebene insbesondere in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter der gematik
  • das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,

Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW tagt sechsmal im Jahr. Er wird insbesondere über die Testmaßnahmen zum Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen ausführlich informiert. Beschlüsse fasst der Beirat mit einfacher Mehrheit, Empfehlung mit Zweidrittelmehrheit.

Die Sitzungen des Beirates werden gemeinsam von den Vorsitzenden des Ausschusses "E-Health" der Ärztekammern Nordrhein und des Ausschusses für Telematik der Ärztekammer Westfalen-Lippe und einem Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geleitet.

Die Geschäftsführung des Beirates erfolgt durch die Ärztekammer Nordrhein, stellvertretend durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Sie wird durch das Projektbüro der Testregion Bochum-Essen unterstützt. Zu den Sitzungen des Beirates lädt die Ärztekammer Nordrhein im Benehmen mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein.

Beschlüsse und Empfehlungen des Ärztlichen Beirats Digitalisierung NRW werden, in dessen Namen und nach dessen Maßgabe durch die Pressestellen der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe veröffentlicht.

Es gilt grundsätzlich Vertraulichkeit, sofern diese nicht ausdrücklich durch Mehrheitsbeschluss aufgehoben wurde.

Stand: 25.08.2010