Vorlesen
Ärztliche Stelle Radiologie

Anmeldung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung

16.07.2019 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2019

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Ärztinnen und Ärzte, die eine Röntgeneinrichtung betreiben, sind nach der Strahlenschutzverordnung dazu verpflichtet, den Betrieb einer solchen Einrichtung bei der Ärztlichen Stelle anzumelden. Für die Anmeldung stellt die Ärztliche Stelle Radiologie über die Homepage der Ärztekammer Nordrhein zwei verschiedene Wege zur Verfügung. Beide Möglichkeiten finden sich auf den Seiten der Ärztlichen Stelle Radiologie unter www.aekno.de/qualitaetssicherung/radiologie. Entweder kann die Anmeldung über ein Online-Formular erledigt werden oder über ein PDF-Dokument, das heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden kann. Das ausgefüllte PDF-Formular muss dann unterschrieben an die Ärztliche Stelle geschickt werden.
Die Ärztliche Stelle Radiologie sowie Nuklearmedizin und Strahlentherapie bietet allen interessierten Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien Online-Newsletter an.
Über den Newsletter informiert die Ärztliche Stelle bei Bedarf über Neuerungen und wichtige Dokumente sowie Serviceleistungen rund um den Strahlenschutz. Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt ebenfalls über die Seiten der Ärztlichen Stelle.


Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

bre