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Weiterbildung

Die Facharztprüfungen 2020 – alle Prüfungstage, Infos zur Anmeldung, zu den Fristen und Unterlagen

18.10.2019 Seite 29
RAE Ausgabe 11/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 11/2019

Seite 29

Alles im Blick für die Facharztprüfungen 2020. © Westend 61/Fotolia
Zu den Kernaufgaben der Ärztekammer Nordrhein gehört die Vorbereitung und Durchführung der Facharztprüfungen.

von Bülent Erdogan und Karl-Dieter Menzel

„Auch der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.“ Ob der chinesische Philosoph Laotse mit dem ihm zugeschriebenen Denkspruch bereits vor zweieinhalbtausend Jahren die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im Blick hatte, darüber mögen Gelehrte streiten. Unbestritten ist, dass der Weg vom ersten Tag an der Universität bis zur Facharztprüfung bei den Ärztekammern beruflich in Deutschland einer der längsten ist. 2018 legten 3.125 Ärztinnen und Ärzte im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft ihre Prüfung ab, um eine Facharztanerkennung, einen Schwerpunkt oder eine Zusatzweiterbildung zu erwerben.

Mit ihrem Engagement, kurativ, wissenschaftlich oder in anderen medizinischen Bereichen tätig zu werden, trägt jede Generation von Ärztinnen und Ärzten zur Wertschätzung des freien Arztberufs in unserer Gesellschaft bei. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein und die prüfenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ist es daher ein besonderer Ansporn, die Weiterbildungsprüfungen organisatorisch so gut wie möglich vorzubereiten und erfolgreich zu gestalten. Wie es auch mit Ihrer Prüfung klappt, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Anmeldung zur Prüfung
  • Sie haben einen Prüfungstermin ins Auge gefasst?
  • Ist zum Anmeldeschlusstermin für diese Prüfung auch Ihre Weiterbildungszeit erfüllt?
  • Können Sie den Erwerb der Weiterbildungsinhalte durch Zeugnisse und Logbücher belegen?

Wenn dies der Fall ist, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, sofern auch die nachfolgend genannten weiteren formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind.

Anmeldeschluss

Für jeden der sechs Prüfungstermine gibt es einen Anmeldeschluss. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen spätestens bis 18 Uhr des Anmeldeschlusstages ein. Wenn Sie befürchten, dass Ihre Unterlagen die Kammer auf dem Postweg nicht rechtzeitig erreichen, zum Beispiel weil Sie noch bis zum Vortag auf eine Unterlage warten mussten, können Sie Ihre Antragsunterlagen bis 18 Uhr alternativ auch persönlich im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, abgeben.

Die fristgerechte Abgabe ihrer Anmeldung wird Ihnen per Eingangsstempel bestätigt. Aufgrund gesetzlicher Ladungsfristen können verspätet eingegangene Zulassungsanträge für den anstehenden Prüfungstermin leider nicht berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen

Bitte reichen Sie das Antragsfomular (beide Seiten sind auszufüllen) im Original und die weiteren Unterlagen in vierfacher Ausfertigung als Kopie ein. Sie brauchen die Kopien (bis auf uns noch unbekannte Urkunden über akademische Grade) dabei nicht beglaubigen zu lassen. Es genügen einfache Abzüge. Zu den von uns benötigten Unterlagen gehören:

  • Das Antragsformular (im Original), sowie jeweils vierfach
  • Ihre Weiterbildungszeugnisse,
  • die Dokumentationsbögen/Logbücher,
  • Urkunden über andere akademische Grade (bitte als beglaubigte Kopie, wenn uns diese Urkunden noch nicht vorliegen),
  • Ihre Approbation und Anerkennungen durch eine Ärztekammer.

Bitte fügen Sie zudem bereits geführten Schriftverkehr hinzu. Sie entlasten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein sowie die prüfenden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig zusenden und handschriftlich verfasste Dokumente gut lesbar sind.

Am Prüfungstag sind darüber hinaus Gutachten vorzulegen. Die Anzahl der notwendigen Gutachten finden Sie auf der Homepage www.aekno.de gebietsbezogen in der Rubrik Weiterbildung unter dem Link „Gutachten bei der Prüfung“. Bitte lassen Sie die Gutachten auch von Ihrem Weiterbilder unterschreiben und bringen diese Dokumente zur Prüfung mit.

Zulassung zur Prüfung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammer prüfen, ob alle Unterlagen vorliegen und die Mindestweiterbildungszeit erfüllt ist. Wenn Unterlagen fehlen, können Sie diese innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb einer Woche nach Mitteilung, nachreichen. Haben Sie Gründe dafür, dass Sie diese Frist nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte möglichst früh mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Ihre Zulassung zur Prüfung ist sechs Monate gültig. Die inhaltliche Prüfung Ihres Zulassungsantrags erfolgt durch die ehrenamtlich tätigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen des Prüfungsausschusses.

Einladung zur Prüfung/Absage eines Prüfungstermins

Haben sie einen Wunschprüfungstermin, können sie ihn bei der Antragstellung gerne nennen. Wir werden versuchen, ihn zu realisieren, können dies jedoch nicht verbindlich zusagen. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind ehrenamtlich tätig und müssen ihr Engagement vielfach auch mit ihrem Arbeitgeber abstimmen. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber einen kompletten Prüfungstermin abzustimmen und durch Dienstplangestaltung alle drei Prüfungstage frei zu halten. Spätestens zwei Wochen vor Ihrem von der Kammer festgelegten Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung mit dem Prüfungstag und der genauen Uhrzeit. Wenn Sie bei einem Termin bestimmte Prüfungstage aus dienstlichen Gründen schon ausschließen können, teilen sie uns dies bei der Anmeldung bitte mit. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihre Prüfung, sofern wir an den von Ihnen genannten möglichen Prüfungstagen keinen Ausschuss zusammenstellen können, auf den darauf folgenden Prüfungstermin verschoben wird. Falls Sie den Prüfungstermin doch nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte schriftlich per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg: Ärztekammer Nordrhein, Weiterbildungsabteilung, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf.

Nach Zustellung der Ladung muss für Ihre Absage ein wichtiger Grund vorliegen. Bei krankheitsbedingter Absage ist ein ärztliches Attest notwendig. Die Entscheidung, ob Ihre Prüfung verschoben werden kann oder als „Nicht bestanden“ gewertet wird, trifft der Prüfungsausschuss. Über die Entscheidung informieren wir Sie schriftlich.

Die Prüfung

Ihre Weiterbildungsprüfung findet im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9 in 40474 Düsseldorf statt und dauert in der Regel 30 Minuten. Es ist ein Empfang eingerichtet, an dem Sie sich mit einem Lichtbildausweis anmelden. Die Prüfung ist nicht-öffentlich. Sie soll als kollegiales Fachgespräch geführt werden.

Rund um Ihre Prüfung

Die Ärztekammer Nordrhein bietet Eltern an den Prüfungstagen im Haus eine qualifizierte Betreuung für Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren an. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Erzieherin Theresia Gillrath auf unter 0211 4302-2540.

Die Wartezeit bis zu Ihrer Prüfung können Sie im Großen Veranstaltungssaal (roter Kubus in der Warmhalle) überbrücken. Dort stehen auch kostenfrei Getränke für Sie bereit. Auch das Café Med hat an den Prüfungstagen bis in den Abend hinein geöffnet und bietet Ihren Angehörigen die Möglichkeit, einen Kaffee und andere Getränke zu sich zu nehmen. Von 11.30 bis 14.00 Uhr hat zudem das Betriebsrestaurant geöffnet und bietet eine Auswahl an Gerichten an.

Umfassende Informationen über alle Aspekte der Weiterbildung haben wir Ihnen auf www.aekno.de/weiterbildung zusammengestellt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Nordrhein und die prüfenden Ärztinnen und Ärzte der Prüfungsausschüsse wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Facharztprüfung im Haus der Ärzteschaft!

Alle Prüfungstermine für das Jahr 2020 im Haus der Ärzteschaft finden Sie hier.

Karl-Dieter Menzel ist stellvertretender Leiter des Ressorts Medizinische Grundsatzfragen und leitet die Weiterbildungsabteilung.

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gern!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung stehen Ihnen für Fragen auch telefonisch zur Verfügung.
0211 4302-2231 bis 0211 4302-2238
0211 4302-2239
Fragen zu Ihrem Prüfungsantrag können Sie auch per Mail richten an wbantrag(at)aekno.de.