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129. Deutscher Ärztetag

Ärzteschaft spricht sich für Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus

  • Plenum beim 129. Deutschen Ärztetag
    Große Freude unter den Abgeordneten über die Zustimmung zum Antrag aus Nordrhein © Sabine Schindler-Marlow
  • Dr. Lydia Berendes beim 129. Deutschen Ärztetag
    Dr. Lydia Berendes, Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, warb vor dem Plenum für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im 1. Trimenon. © Sabine Schindler-Marlow
  • Mitglieder des Lenkungsausschuss Ärztekammer Nordrhein
    Zu den Mitgliedern des Lenkungsausschusses §218 der Ärztekammer Nordrhein gehören (v.l.) Christa Bartels, Dr. Christel Kreuzer, Sr. Lydia Berendes, Dr. Samira Rasch, Justitiarin Christina Hessenkämper, Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Dr. Leonie Malburg © Sabine Schindler-Marlow

Leipzig, 30.5.2025. Der Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon sollte außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Dafür hat sich gestern (29.5.) die überwiegende Mehrheit der Delegierten des Deutschen Ärztetages ausgesprochen. Gleichzeitig müsse aber die Pflicht für die ungewollt Schwangeren aufrechterhalten bleiben, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Die Entkriminalisierung und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen trügen dazu bei, die Versorgung der betroffenen Frauen sowie die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, heißt es in dem Beschluss, der federführend von Abgeordneten der Ärztekammer Nordrhein um Dr. Lydia Berendes erarbeitet worden war. Die Antragsteller betonen zugleich, dass die Beibehaltung der Beratungspflicht dazu beitrage, auch das werdende Leben zu schützen. 

Berendes hatte vor dem Plenum betont, dass man sich in Nordrhein im Rahmen eines Lenkungsausschusses §218 ausführlich mit den juristischen, historischen, medizinischen und ethischen Aspekten des Schwangerschaftsabbruchs beschäftigt habe. Zugleich sei es darum gegangen, das Grundrecht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung und das Grundrecht des Ungeborenen auf Leben in Einklang zu bringen. Orientiert habe man sich dabei auch an den Ergebnissen der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, die noch von der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP eingerichtet worden war (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Kom-rSF/Abschlussbericht_Kom-rSF.pdf). Mit der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im 1. Trimenon außerhalb des Strafrechts schaffe man mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn die derzeitige Regelung signalisiere Ärzten und betroffenen Frauen, „was sie tun, ist unrecht“, so Berendes. Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, zählte zu den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern des Antrags aus Nordrhein. „Ich wünsche mir keine Ächtung, sondern Achtung für die Frauen, die diese schwierige Phase durchleben“, sagte Johna. Dazu gehöre auch, dass man die Lebensumstände der geborenen Kinder mehr in den Blick nehme. Johna betonte zugleich, dass Ärztinnen und Ärzte nicht gezwungen werden dürften, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Sie seien allein ihrem Gewissen verpflichtet. „Die Kolleginnen und Kollegen müssen aber befreit werden vom Umstand, dass sie einen grundsätzlich rechtswidrigen Eingriff durchführen. Die derzeitige Regelung, nach der der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen zwar rechtswidrig sei, aber straffrei bleibe, laufe leer, gab der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Sven Dreyer zu bedenken. „Ein Strafrechtsparagraf, der nicht angewendet wird, gehört dort nicht hin“, so Dreyer. Wie Johna appellierte auch er an Politik und Gesellschaft, die Lebenssituation von Kindern zu beachten. „Der beste Schutz für das ungeborene Leben ist es, wenn Kinder gewollt und gut behütet aufwachsen können“, so Dreyer. 

HK
 


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