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129. Deutscher Ärztetag

Große Mehrheit für Novelle der GOÄ

Debatte zur GOÄ auf dem 129. DÄT
Das Plenum in Leipzig: Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, erläutert erneut die Ziele der GOÄ-Reform. Am Ende stimmt die überwiegende Mehrheit der Delegierten dem Kompromiss mit der Privaten Krankenversicherung zu. © Jürgen Gebhardt

Leipzig, 30.5.2025. Mit großer Mehrheit hat der 129. Deutsche Ärztetag gestern (29.5.) die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebilligt. Die Delegierten beauftragten die Bundesärztekammer, den mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinten Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Das Ministerium müsse eine Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage nun unverzüglich einleiten.
Dem Beschluss vorausgegangen waren in den vergangenen Wochen kontroverse Diskussionen. Insbesondere Vertreter von technischen Fächern wie Radiologen oder Laborärzte befürchteten durch den erzielten Kompromiss mit der PKV Honorareinbußen. Vor diesem Hintergrund fiel das Votum des Deutschen Ärztetages nun ungewöhnlich deutlich für die Novelle aus.

„Der Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin“, erklärten der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, und der Direktor des PKV-Verbandes, Dr. Florian Reuther. Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte sei zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt sei die Politik in der Verantwortung. „Wenn ein so breit abgestimmter und tragfähiger Entwurf vorliegt, der von allen relevanten Akteuren mitgetragen wird, dann ist auch der Zeitpunkt gekommen, ihn in die politischen Verfahren einzubringen“, betonten Reinhardt und Reuther. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken habe im Rahmen der Eröffnung des Ärztetages die Notwendigkeit für eine neue Gebührenordnung eingeräumt.

Der Präsident der Bundesärztekammer hatte vor dem Ärzteparlament zuvor noch einmal erläutert, was die neue GOÄ leisten kann. Es handele sich dabei um ein differenziertes, ärztlich erarbeitetes Leistungsverzeichnis. Das allein sei schon ein Vorteil. Für die Breite der Ärzteschaft bedeute der Kompromiss mit der PKV bei der Leistungsbewertung ein Honorarplus von 13,2 Prozent. „Wir verbessern die Honorierung, ohne die Patientinnen und Patienten durch steigende Beiträge zu überfordern“, sagte Reinhardt. Mit einem an die moderne Medizin angepasstes Leistungsverzeichnis schaffe die GOÄ-Novelle Rechtssicherheit und Transparenz. Aufgewertet werde insbesondere die ärztliche Zuwendung. „Das kommt allen Ärzten in der Patientenversorgung und ihren Patienten zugute“, erklärte er und räumte zugleich ein, dass man bei einigen technischen Leistungen Abstriche in Kauf nehmen musste. „In der Summe profitiert die Breite der Ärzteschaft aber auch wirtschaftlich“, so Reinhardt. Zumal die GOÄ in Zukunft kontinuierlich an den Fortschritt und die Kostenentwicklung in der Medizin angepasst werden solle. „Die Einigung zeigt die Gestaltungsfähigkeit der Partner in einem freiheitlichen Gesundheitssystem jenseits von Staat und GKV-System“, sagte Reinhardt. 

HK
 


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