Düsseldorf, 30.5.2025 (ÄkNo). Der Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon sollte außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Dafür haben sich gestern (29.5.) über 90 Prozent der Delegierten des Deutschen Ärztetages ausgesprochen. Gleichzeitig müsse aber die Pflicht für die ungewollt Schwangeren aufrechterhalten bleiben, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Die Entkriminalisierung und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen trügen dazu bei, die Versorgung der betroffenen Frauen sowie die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, heißt es in dem Beschluss. Der Ärztetag betonte zugleich, dass die Beibehaltung der Beratungspflicht dazu beitrage, auch das werdende Leben zu schützen. Dazu gehöre auch, dass man die Lebensumstände der geborenen Kinder mehr in den Blick nehme. Es gehe darum, das Grundrecht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung und das Grundrecht des Ungeborenen auf Leben in Einklang zu bringen.
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, betont, dass Ärztinnen und Ärzte nicht gezwungen werden dürften, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Sie seien allein ihrem Gewissen verpflichtet. Die angestrebte Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs im 1. Trimenon aus dem Strafgesetzbuch befreie aber sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen vom Vorwurf, grundsätzlich rechtswidrig zu handeln.
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