"Wer möchte, dass sich Menschen auch zukünftig vertrauensvoll an ihre Ärztinnen und Ärzte wenden können, darf dieses Vertrauensverhältnis und das darin eingebettete Arzt-Patientengeheimnis nicht staatlich aushöhlen. Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts darf nicht dazu führen, dass hochsensible Informationen aus Arztpraxen in den Zugriff von Nachrichtendiensten geraten. Die ärztliche Schweigepflicht ist keine Frage des Ermessens, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil des Patientenschutzes – und sie muss auch gegenüber Nachrichtendiensten uneingeschränkt gelten. Mein eindringlicher Appell an den Gesetzgeber: Schützen Sie das Arzt-Patientengeheimnis, ziehen Sie eine klare Grenze und nehmen Sie Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich von nachrichtendienstlichen Maßnahmen aus. Ansonsten werden Sie das immer sicher geglaubte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient irreparabel beschädigen."
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag (24.9.) in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf sieht erweiterte Möglichkeiten für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst (BND) vor – dazu gehören Maßnahmen, die laut § 32 BVerfSchG-E "zur Aufklärung wenigstens erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen" erfolgen. Der Paragraf unterscheidet weiterhin zwischen zwei Gruppen von Berufsgeheimnisträgern. Für Rechtsanwältinnen und -anwälte gilt grundsätzlich ein absolutes Erhebungsverbot, wenn die Maßnahme voraussichtlich Informationen erbringen würde, über die sie das Zeugnis verweigern dürften. Andere Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte sind dagegen lediglich relativ geschützt. Gegen sie können Maßnahmen trotz der voraussichtlichen Erfassung geschützter Informationen durchgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderliche Abwägung zugunsten des staatlichen Aufklärungsinteresses ausfällt. Die Bundesärztekammer hat deshalb auch gefordert, dass Ärztinnen und Ärzte ebenfalls in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden sollen.

