Seit dem Schuljahr 2026/27 ist die Laienreanimation fester Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft haben sich am 30. September rund 200 Lehrerinnen und Lehrer fortgebildet, um Schülerinnen und Schülern die notwendigen Handgriffe für die Laienreanimation sicher vermitteln zu können. Bei der Lehrkräftefortbildung der Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln lernten die Teilnehmer in praktischen Übungen den Ablauf einer Laienreanimation nach dem Prinzip „Prüfen, Rufen, Drücken“. Als Multiplikatoren würden die Lehrkräfte das Thema anschließend in ihre Schulen tragen und dort unter anderem entsprechende Unterrichtskonzepte implementieren, betonte Ralph Bröcker, Fachberater der Geschäftsstelle Reanimation bei der Bezirksregierung Köln.
Die verpflichtende Einführung des Themas geht auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Bildung zurück. Dieser sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse mindestens einmal im Rahmen einer Doppelstunde Reanimationsunterricht erhalten. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler schnell und korrekt erkennen, wenn eine Reanimation vonnöten ist und selbstständig lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten können. „Bereits Jugendliche können lebensrettende Reanimationsmaßnahmen durchführen“, betonte Professorin Dr. Antje Gottschalk, Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Florence-Nightingale-Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie in Düsseldorf. „Nicht immer ist ein Rettungswagen rechtzeitig vor Ort. Bereits nach wenigen Minuten ohne ausreichende Sauerstoffversorgung können irreversible Hirnschäden entstehen.“ Durch das frühzeitige Einleiten von Reanimationsmaßnahmen könnten Leben gerettet und schwere Folgeschäden verhindert werden. Welche Wirkung eine systematische Ausbildung der Bevölkerung haben kann, zeige das Beispiel Dänemark: Dort wurde der verpflichtende Reanimationsunterricht bereits 2005 eingeführt. Dadurch stieg die Laienreanimationsquote Gottschalk zufolge auf 80 Prozent. Zugleich verdreifachte sich die Überlebensrate nach einem Herz-Kreislaufstillstand. In Deutschland lag die Reanimationsquote durch Ersthelfende im Jahr 2025 nach Angaben des Deutschen Rates für Wiederbelebung bei etwa 55 Prozent.
„Der Ärzteschaft ist es eine Herzensangelegenheit, das Wissen um die Techniken der Laienreanimation flächendeckend in der Bevölkerung zu etablieren“, erklärte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Ärzteschaft habe sich seit Langem dafür eingesetzt, das Thema in den Schulen zu verankern. Bereits im Jahr 2017 sei das Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen“ gestartet und in den Folgejahren intensiv durch ärztliche Partner und medizinische Fachgesellschaften begleitet worden. Dass Laienreanimationsschulungen in Nordrhein-Westfalen schließlich verpflichtend eingeführt wurden, gehe unter anderem auf eine Initiative der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe zurück. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnete Schulministerin Dorothee Feller im Juli 2025 gemeinsam mit Stiftungen, Verbänden, den Ärztekammern, Hilfsorganisationen und der Unfallkasse NRW.
Damit sei Nordrhein-Westfalen eines der ersten Bundesländer, in denen das Thema Reanimation per Erlass verpflichtend im Unterricht verankert worden sei, betonte Feller bei der Lehrkräftefortbildung. Der Reanimationsunterricht befähige Schülerinnen und Schüler nicht nur dazu, im Notfall lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Er könne sie darüber hinaus für das Thema begeistern und dazu beitragen, dass sie sich beispielsweise in Schulsanitätsdiensten oder ehrenamtlich in Hilfsorganisationen engagierten, so die Ministerin.
MST


