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Gemeinsame Pressekonferenz

Erste sektorenübergreifende Qualitätskonferenz NRW in Düsseldorf: Qualitätssicherung in NRW: ambulant und stationär – ein gemeinsamer Weg!

Teilnehmer und Diskutanten bei der sektorenübergreifende Qualitätskonferenz 2019 in Düsseldorf
Die erste sektorenübergreifende Qualitätskonferenz fand im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft statt. © Wilfried Meyer

Düsseldorf, 10.9.2019. Im Rahmen der Umsetzung gesetzlicher Regelungen zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung fand heute in Düsseldorf die erste sektorenübergreifende Qualitätssicherungskonferenz NRW statt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft mit über 300 Teilnehmern aus ganz NRW zum Thema „Qualitätssicherung in NRW: ambulant und stationär – ein gemeinsamer Weg!“ standen die Ergebnisse der stationären und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Arztpraxen, aber auch die neue Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. Mit dieser Richtlinie wird die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen der gesetzlichen Qualitätssicherung und deren sektorenübergreifende Ausgestaltung im Gesundheitswesen geregelt.

In einer moderierten Diskussion mit den Vorsitzenden der NRW-Lenkungsgremien sowie den Repräsentanten der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenhausgesellschaft, der gesetzlichen Krankenkassen, der Vertretung der Patienten und Patientinnen, der Ärzteschaft und des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde darüber hinaus die zukünftige Gestaltung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen beleuchtet. Weitere Diskussionsschwerpunkte waren die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des IQTIG auf Bundesebene sowie die Folgen der Entscheidungen für die Landesebene.

In den sieben Workshops am Nachmittag wurden unter Praktikern aus Krankenhäusern, Arztpraxen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung in Tradition der früheren Qualitätssicherungskonferenzen in NRW die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren vorgestellt und diskutiert.

Die Bedeutung, aber auch die gute Zusammenarbeit und langjährige Tradition der Qualitätssicherung in NRW betonten die Vorsitzenden der verantwortlichen Gremien.

So hob Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg und Vorsitzender des Lenkungsausschusses QS-NRW, hervor, dass die medizinische Qualität für alle Beteiligten im Gesundheitssystem an erster Stelle stehen muss. „Eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Versorgung endet nicht mit der Entlassung des Patienten aus der Klinik. Die Krankenkassen begrüßen daher im Sinne ihrer Versicherten ausdrücklich, dass sich der Blick der Qualitätssicherung zunehmend über Sektorengrenzen hinweg richtet,“ so Mohrmann.

Von Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender des Lenkungsgremiums DeQS NRW, wurde die Konzipierung sektorenübergreifender Qualitätssicherungsverfahren ausdrücklich begrüßt: „Nicht an Sektorengrenzen Halt zu machen, sondern die gesamte Versorgung in den Blick zu rücken und qualitätszusichern, ermöglicht es uns allen, gemeinsam voneinander zu lernen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern“.

Ebenfalls mit Blick auf die sektorenübergreifende Zusammenarbeit erklärte Stephan Bohnekamp, für das Thema Qualitätssicherung verantwortlicher Geschäftsführer der KV Nordrhein: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung beispielsweise in der Notfallversorgung und im ambulanten Bereitschaftsdienst ist klar, dass sich die sektorenübergreifende Zusammenarbeit intensivieren wird. Damit wird und muss es auch zu einem verstärkten sektorenübergreifenden Austausch über Standards und Ziele der Qualitätssicherung kommen, die für uns als KV eine zentrale Aufgabe innerhalb der GKV darstellt.“

Auch Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, ist überzeugt, dass Qualitätssicherung nicht an Sektorengrenzen Halt machen muss. „Wir wollen die Versorgung der Patientinnen und Patienten insgesamt im Blick haben und dies gelingt besser, wenn Versorgung und Qualitätssicherung von allen Beteiligten gemeinsam ausgestaltet wird. Die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen ist hierzu ein Schritt in die richtige Richtung, den der GBA auch zur Fokussierung der Verfahren und zum Abbau bürokratischen Aufwands nutzen könnte und sollte."

Verbände der Krankenkassen Nordrhein-Westfalen, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe,
Kassenzahnärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe


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