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Sommerempfang im Haus der Ärzteschaft

Erst souveräne Selbstverwaltung, dann Sushi

  • Gruppenfoto Gastgeber und Staatssekretär im Landesgesundheitsministerium, Dr. Edmund Heller auf dem Sommerempfang 2019 im Haus der Ärzteschaft
    Zum Sommerempfang der nordrheinischen Ärzteschaft laden Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer Nordrhein gemeinsam ein. Unser Foto zeigt von links: Dr. Carsten König M. san., 2. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV, Dr. Edmund Heller, Staatssekretär im Landesgesundheitsministerium, Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer. © Jochen Rolfes
  • Suhi in Schiffchen, Sommerempfang 2019 im Haus der Ärzteschaft
    Sushi in Holzschiffchen war nur eine der zahlreichen Speisen, die frisch für die rund 350 Gäste des Sommerempfangs 2019 zubereitet wurden. © Jürgen Brenn
  • Beil-Raida-Duo beim Sommerempfang 2019 im Haus der Ärzteschaft
    Ärzte unterhalten Ärzte: Das Beil-Raida-Duo mit Dr. Curt Beil (Klavier) und Dr. Christian Raida sorgten für den jazzigen Rahmen des 16. Sommerempfangs im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. © Jürgen Brenn

Düsseldorf, 12.9.2019. Bei kühlen 17 Grad Celsius und leichtem Nieselregen fanden sich rund 350 Gäste aus Bundes- und Landespolitik sowie viele Vertreter aus dem Gesundheitssystems, der Selbstverwaltung sowie der Heilberufe zum diesjährigen Sommerempfang im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft ein. Gastgeber sind im Wechsel die Ärztekammer Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo), die dieses Jahr an der Reihe war.

Der Vorstandsvorsitzende der KVNo Dr. Frank Bergmann nahm die Gelegenheit wahr, im Beisein von Staatssekretär im Landesgesundheitsministerium Dr. Edmund Heller zu aktuellen Entwicklungen und Gesetzesvorhaben aus KV-Sicht Stellung zu nehmen. Beispielsweise warf er einen kritische Blick auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das die KV zwar bei der Umsetzung mitgestalte, so Bergmann. Allerdings scheine das Vertrauen in die Selbstverwaltung auf Bundesebene brüchig zu sein, sonst „bräuchte es kein aktuelles Notfall-Reform-Gesetz“. Als einen „heftigen Eingriff in eine der Kernaufgaben des KV-Systems“ bezeichnete er den Plan, den Sicherstellungsauftrag für den Notdienst von den KVen auf das Land übertragen zu wollen. Dies sei umso unverständlicher, da die Zahl der Notfallpatienten bei Haus- und Fachärzten seit einigen Jahren steige und gleichzeitig von 2015 bis 2017 die Fälle in Klinikambulanzen im Notdienst um 1,3 Prozent zurückgegangen seien. Die Reformbemühungen der KVen, beispielsweise die Einrichtung von Portalpraxen, habe zu einer Trendwende hin zu mehr ambulanter Notfallversorgung geführt, so Bergmann. Auch die Kampagne zur Notdienst-Nummer 116117 sowie die sektorübergreifenden Modelle zur Notfallversorgung zeigten die Anstrengungen der Selbstverwaltung. Bergmann bezweifelte, dass eine Übertragung des Sicherstellungsauftrags im Notdienst auf das Land nötig und zweckmäßig und vor allem kostengünstiger ist, als das bewährte derzeitige System. Die Länder müssten nämlich Versorgungsverträge mit den Krankenversicherungen abschließen und Ärzte rekrutieren. „Wirtschaftlicher und effektiver als jetzt kann das nicht sein“, so Bergmann. Vor allem beruhten die aktuellen Reform-Überlegungen auf einem zentralen „Denkfehler“: Die Dichotomisierung der Patienten in reguläre Patienten und Notfallpatienten. Dies sei zu einfach gedacht, denn dazwischen gebe es eine Vielzahl von Akutpatienten mit unterschiedlicher Dringlichkeit von sofort bis in ein paar Tagen, erklärte der KV-Vorsitzende: „Genau das regeln wir derzeit in der Umsetzung des TSVG und genau das konterkariert der aktuelle Arbeitsentwurf.“

Dr. Edmund Heller, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (‚MAGS), zeigte Verständnis für die vom KV-Vorsitzenden vorgetragenen Bedenken zu den aktuellen Gesetzen und -vorhaben. Es sei viel in Bewegung im Gesundheitswesen. Auch das MAGS beobachte ganz genau, welche Pläne aus Berlin kommen. Dass die KVen das TSVG als eine große Herausforderung wahrnehmen, sei verständlich. Auch sei verständlich, dass die Pläne zum Notfalldienst als Eingriff in die Selbstverwaltung gesehen und kritisiert werden. Dennoch versicherte Heller: „Wir sehen die KVen als Partner und nicht als Konkurrenten“. Er betonte, das MAGS vertrete die Auffassung dass Gesundheitspolitik immer Patientenorientierung bedeute und dies gleichzeitig Arztorientierung sei. Die Landesregierung nehme das Arbeitsumfeld der Hauptakteure im Gesundheitssystem sehr ernst.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Oktober-Ausgabe des Rheinsichen Ärzteblattes.

bre

 

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