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Pressemitteilung

Ärztekammer Nordrhein fordert, Schönheitsoperationen bei Jugendlichen an psychologische Aufklärung zu binden

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Düsseldorf, 17. Oktober 2019 (ÄkNo).  Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßt die Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Jugendliche vor Werbung für Schönheitsoperationen zu schützen. Das angestrebte Werbeverbot sollte gleichzeitig auch für Preisausschreiben, Rabattaktionen, Spiele, Verlosungen oder vergleichbaren Verfahren gelten, mit denen für operative plastisch-chirurgische Eingriffe geworben wird.

Über das Werbeverbot hinaus fordert Henke im Sinne des Jugendschutzes, rein ästhetisch motivierte und nicht indizierte Operationen und Behandlungen bei Minderjährigen zwingend an eine vorherige psychologische Aufklärung zu binden. „Dadurch möchten wir Eingriffe vermeiden, die aus einem gestörten Selbstbild beziehungsweise Körperbild oder aus sonstigen unrealistischen Erwartungen heraus erfolgen“, sagte Henke heute in Düsseldorf.

Die meisten seriösen Fachärztinnen und Fachärzte für ästhetische und plastische Chirurgie lehnen schon heute Operationen und Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit bei Jugendlichen unter 18 Jahren ab.

Mit Sorge beobachtet die Ärztekammer Nordrhein den Trend, dass Schönheitsoperationen für viele Menschen mittlerweile so alltäglich geworden sind wie der Gang zum Friseur oder ins Fitnessstudio. Nicht wenige, vor allem junge Erwachsene, so Henke, gehen von der irrigen Vorstellung aus, dass Schönheit käuflich ist und risikolos herbeigeführt werden kann. Sie vergessen dabei, dass Schönheitsoperationen, je nach Art des Eingriffs, mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden sind, das keineswegs bagatellisiert werden sollte.

Die Ärztekammer Nordrhein hat auf ihrer Homepage aktuelle Patienteninformationen zu plastisch-chirurgischen Eingriffen („Schönheitsoperationen“) sowie eine Checkliste zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs zusammengestellt.

Ansprechpartner für die Medien:

Horst Schumacher, Pressesprecher der Ärztekammer Nordrhein,  Mobiltelefon: 0172 / 2 12 07 24
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