Das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll am 10. Juli und damit am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Das Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Finanzlücken schließen, Beitragssätze stabilisieren und die Ausgaben im Gesundheitssystem künftig an die Entwicklung der Einnahmen knüpfen. Um das drohende Defizit von rund 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung abzubauen, soll in nahezu allen Bereichen der Gesundheitsversorgung massiv gespart werden.
Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, kritisiert vor allem, dass der Bund zwar von Ärzten, Kliniken, Versicherten und Patienten sowie der Industrie Sparbeiträge verlangt, sich selbst aber aus der Verantwortung nimmt. Außerdem beklagt Dreyer, dass statt Bürokratie abzubauen, neue Lasten zum Beispiel durch die geplanten höheren Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen und die Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens bei mengensensiblen Eingriffen entstehen. Beides könne nur als Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber den Leistungserbringenden gewertet werden. Im Folgenden lesen Sie das komplette Statement des nordrheinischen Kammerpräsidenten.
Düsseldorf, 25.6.26. "Mit der vollständigen Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger in Höhe von zehn bis zwölf Milliarden Euro – eine klassische versicherungsfremde Leistung – hätte der Bund ein klares Zeichen der Fairness gegenüber allen GKV-Versicherten setzen können. Diese Chance hat man mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage im Bund vertan. Dabei fordern Krankenkassen, Leistungserbringende und sogar die von Warken eigens eingesetzte Finanzkommission dies mit Nachdruck. Stattdessen soll nun die Übernahme versicherungsfremder Leistungen nur häppchenweise vorerst um 250 Millionen Euro in 2027 ansteigen und gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro gekürzt werden. Eine Verschleierungstaktik, die nicht darüber hinwegtäuschen wird, dass dem GKV-System massiv Geld und damit die Grundlage für gute medizinische Versorgung entzogen wird. Als Ärztekammer Nordrhein fordern wir die Politik dringend dazu auf, für eine faire Lastenverteilung zu sorgen und eine Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten im Gesundheitswesen auszutragen.
Allein durch den konsequenten Abbau von Bürokratie ließen sich im Gesundheitswesen 400 Millionen Euro jährlich sparen. Auf ein wiederholt angekündigtes Entbürokratisierungsgesetzt wartet die Ärzteschaft allerdings weiterhin vergeblich. Stattdessen sieht das geplante Spargesetz deutlich höhere Prüfquoten für Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst vor. An einem großen Universitätsklinikum kann das dazu führen, dass die Zahl der Prüffälle von unter 5.000 auf rund 12.000 pro Jahr steigt. Auch die Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens bei komplexen Eingriffen wie Knie- oder Hüftoperationen dürfte eher Bürokratie auf- als abbauen. Außerdem lässt die Bundesregierung die Frage offen, woher angesichts des Fachkräfte- und Terminmangels die hohe Zahl an zweitmeinenden Ärztinnen und Ärzten für ein solches Verfahren kommen soll.
Diese Beispiele zeigen meiner Ansicht nach ein tiefergehendes Problem: Sie sind Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber den Leistungserbringenden. Echte Entbürokratisierung gelingt nur, wenn die Spirale von Misstrauen und Kontrolle endlich durchbrochen wird und die immer weiter zunehmende Bürokratie, die die Arbeit in den Praxen und in den Krankenhäusern massiv erschwert, endlich auf ein erträgliches Maß heruntergefahren wird.
Ausdruck mangelnder Wertschätzung seitens der Politik ist auch der Umgang mit Kliniken und Praxen. Die Deckelung der Pflegebudgets und die nur noch hälftige Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege werden viele Kliniken in die roten Zahlen treiben. Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dürfte die geplante Streichung von zusätzlichen Vergütungsregelungen für zusätzliche Arzttermine oder deren zeitnahe Vermittlung zu längeren Wartezeiten von Patientinnen und Patienten führen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz die Versorgung in Kliniken und Praxen schwächt und damit gleichzeitig echte Strukturreformen erschwert."

