Vorlesen
13. Kammerkolloquium Kindergesundheit

Zahl der Fälle von Misshandlungen auf Höchststand

Kammerkolloquium Kindergesundheit
Großer Zuspruch: Gut 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich am 20. Juni zur Fortbildung zum Thema „Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen“ im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft ein. © Heike Korzilius

Düsseldorf, 22.6.2026. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt hat zum dritten Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Dem Statistischen Bundesamt zufolge stieg sie binnen fünf Jahren um fast ein Drittel auf knapp 73.000 Fälle. In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung stellten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung fest (58 Prozent). In 37 Prozent der Fälle fanden sie Hinweise auf psychische Misshandlungen, in weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent für sexuelle Gewalt. Diese Zahlen aus dem Dezember 2025 zitierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, zum Auftakt des 13. Kammerkolloquiums Kindergesundheit am 20. Juni im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Alleine sie seien Grund genug, sich dem Thema Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen ärztlicher Fortbildung erneut zu widmen.

Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein, betonte vor den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Wichtigkeit der Vernetzung beim Umgang mit dieser heiklen Thematik. "Wir brauchen den Austausch unter Kolleginnen und Kollegen ebenso wie den Austausch mit Jugendämtern sowie Lehrerinnen und Lehrern", erklärte Thiele. Vernetzung sei wichtig, weil man sich in schwierigen oder uneindeutigen Fällen immer wieder Rat suchen müsse, um sich besser abzusichern. Die Referierenden verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Angebote des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW, das Angehörigen der Gesundheitsberufe per Telefon, E-Mail oder Online für Fragen zur Verfügung steht (www.kkg-nrw.de). Wie man in der Praxis bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgeht, beschreibt auch der sogenannte Notfall- und Informationskoffer, eine Informationsbroschüre des Instituts für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN). Er bietet Beiträge zum frühzeigen Erkennen einer Kindeswohlgefährdung, Handlungsoptionen in Verdachtsfällen sowie rechtliche Informationen zum Beispiel mit Blick auf die Schweigepflicht. Empfehlungen zur Gesprächsführung mit Eltern und zur richtigen Dokumentation sind ebenfalls in der Broschüre enthalten (Kindernotfallkoffer).

Neben dem Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdung standen die zum Teil gravierenden Langzeitfolgen von Misshandlung und Vernachlässigung ebenso auf dem Programm wie die Ursachen und der Umgang mit medizinischer Vernachlässigung bei chronisch oder schwer kranken Kindern. Ein eigener Tagesordnungspunkt widmete sich darüber hinaus der problematischen Mediennutzung und Gewalterfahrung im digitalen Raum. So wiesen im vergangenen Jahr einer Forsa-Umfrage zufolge 1,1 Millionen Kinder von zehn bis 17 Jahren eine riskante Nutzung sozialer Medien auf, knapp 350.000 sogar eine pathologische, führte Professor Dr. Rainer Thomasius aus, der bis vor Kurzem noch ärztlicher Leiter des "Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters" am Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf war. Weltweit sei zudem die technologiegestützte sexualisierte Gewalt ein stark wachsendes Phänomen, darunter die gezielte Manipulation Minderjähriger (Cybergrooming), die Erpressung mit intimen Aufnahmen (Sextortion) sowie das nicht-einvernehmliche Teilen intimer Aufnahmen (Sexting). In Deutschland habe das Bundeskriminalamt 2024 mit über 45.000 Fällen der Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Abbildungen einen neuen Höchststand verzeichnet. Spezifische Folgen bei Cybergewalt seien Gefühle von andauernder Ohnmacht, Kontrollverlust, Scham und Schuld, unter anderem deswegen, „weil das Internet nichts vergisst“, so Thomasius. Zur Prävention technologiegestützter sexualisierter Gewalt müssten die Medienkompetenz und die digitalen Selbstverteidigungsstrategien von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrern gestärkt werden. Auch müsse die Einhaltung von Altersgrenzen und Schutzstandards der Plattformanbieter konsequent überwacht und bei Nichtbeachtung sanktioniert werden.

HK


Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de