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Kein erhöhtes Infektionsrisiko durch geflüchtete Menschen

Frau mit kleinem Jungen
[Foto: picture alliance/AP Images/Hussein Malla © picture alliance/AP Images/Hussein Malla

Düsseldorf, 21.11.2015. Von geflüchteten Menschen geht generell kein erhöhtes Infektionsrisiko aus – weder für die Allgemeinheit noch für helfende Personen. Davon geht die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein aus. Grundlagen für diese Einschätzung sind der aktuelle Stand des Wissens und "umfangreich vorliegende Erfahrungen" in der Versorgung dieser Menschen.

Eine ärztliche „Inaugenscheinnahme“ von Asylsuchenden, die lediglich auf die Identifikation vermeintlicher Ansteckungsgefahren abzielt, „ist daher eine Vergeudung von wertvollen Ressourcen“, heißt es in einer am Samstag gefassten Entschließung des Parlaments der rheinischen Ärzteschaft. Die Kammerversammlung plädiert stattdessen für eine bedarfsorientierte Versorgung, an deren Beginn immer die Erhebung der Patientengeschichte und eine gezielte Untersuchung stehe. Liege eine akute Erkrankung vor, müssten die Patienten zeitnah Zugang zur ambulanten und stationären Versorgung erhalten.

Die Delegierten sprachen sich darüber hinaus für die ausreichende Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen mit medizinischem Fachpersonal und die Einrichtung medizinischer Sprechstunden aus: Über die Notfallversorgung hinaus sollen in diesen Sprechstunden auch chronische gesundheitliche Störungen thematisiert werden und geflüchtete Menschen bei Bedarf ungehinderten Zugang „zur ärztlichen Regelversorgung in den entsprechenden medizinischen Fachdisziplinen“ erhalten.

„Als Ärztinnen und Ärzte helfen wir, Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen, wo immer diese Hilfe gebraucht wird, und wer auch immer sie benötigt“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

Kammerversammlung beschließt neue Notfalldienstordnung

Entschließungen der Kammerversammlung am 21. November 2015 im Wortlaut


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