Onlineplattformen machen es Kindern und Jugendlichen leicht, an Nikotin- und Tabakerzeugnisse zu gelangen, obwohl ihnen der Erwerb gesetzlich verboten ist. Angesichts drohender Gesundheitsschäden hat sich das Parlament der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte am 22.11.2025 für eine wirksame Alterskontrolle sowohl bei der Bestellung als auch bei der Auslieferung dieser Produkte ausgesprochen.
Düsseldorf, 22.11.2025. Die Studienlage spricht für sich: Jeder siebte Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren hat schon einmal Nikotinbeutel probiert. Jedes achte Kind zwischen neun und 13 Jahren hat bereits E-Zigaretten geraucht, unter den 14- bis 17-Jährigen ist es mehr als jeder Dritte. Angesichts der erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Heranwachsenden hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am Samstag, 22.11.2025 den Gesetzgeber aufgefordert, Lebensmittelaufsicht, Verbraucherschützer, Polizei und Zoll personell so aufzustellen, dass sie den Onlinehandel mit altersbeschränkten Produkten wirksam kontrollieren und Missbrauch sanktionieren können.
"Zwar ist der Konsum von Zigaretten in den letzten Jahren zurückgegangen", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. "Dafür sind aber vermehrt alternative Nikotin- und Tabakerzeugnisse wie Vapes oder Tabakbeutel auf den Markt gekommen, die Kinder- und Jugendliche schon früh an den Nikotinkonsum gewöhnen." Um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, sei eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes im Onlinehandel unerlässlich, beispielsweise durch Ausweiskontrollen oder Altersverifikationsdienste.
ÄkNo
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