Angesichts drohender Milliardendefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich das Parlament der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte am 22.11.2025 für eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für verschreibungspflichtige Medikamente von 19 auf sieben Prozent ausgesprochen. Damit allein ließen sich für die GKV Einsparungen von mindestens fünf Milliarden Euro jährlich erzielen.
Düsseldorf, 22.11.2025. In Deutschland wird auf Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, während für "Waren des täglichen Bedarfs", darunter Fleisch, Zucker, Schokolade, aber auch für Schnittblumen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag, 22.11.2025 im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft den Gesetzgeber aufgefordert, diese "unerklärliche" Praxis zu beenden. Auf verschreibungspflichtige Arzneimittel solle dauerhaft nur noch der ermäßigte Steuersatz erhoben werden. Arzneimittel seien keine Luxusgüter, sondern in vielen Fällen für die Patientinnen und Patienten lebensnotwendig, so das Ärzteparlament.
"Deutschland steht mit der hohen Besteuerung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln innerhalb der EU relativ isoliert da", erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten wendeten einen ermäßigten Steuersatz auf Arzneimittel an oder verzichteten komplett auf eine Besteuerung. Kurzfristig könnten die durch eine Steuersenkung auf sieben Prozent erzielten Einsparungen für die GKV dabei helfen, die Zusatzbeiträge der Versicherten im nächsten Jahr stabil zu halten.
ÄkNo
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