Spezialisierung, Schließungen und Fusionen im Rahmen der Krankenhausreform führen bereits jetzt vielerorts dazu, dass Weiterbildungsinhalte nicht mehr an allen Kliniken vollumfänglich erlernt werden können. Das Parlament der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte forderte am 22.11.2025 die NRW-Landesregierung auf, Krankenhäuser, die zur Erfüllung von Qualitätsvorgaben miteinander kooperieren, zu verpflichten, auch in der Weiterbildung zusammenzuarbeiten.
Düsseldorf, 22.11.2025. Die Weiterbildung ist ein zentraler Bestandteil medizinischer Qualitätssicherung. Um die Vielfalt der fachärztlichen Tätigkeit abzubilden, sei es wichtig, dass die Weiterbildung nicht nur an Kliniken der Maximalversorgung, sondern auch an kleineren Klinikstandorten und in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte stattfinde, heißt es in einem Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Die Landesregierung müsse deshalb Krankenhäuser verpflichten, Weiterbildungsrotationen anzubieten. Außerdem müssten rechtliche Hürden bei der Arbeitnehmerüberlassung abgebaut werden.
"Die ärztliche Weiterbildung muss sicherer Bestandteil der Krankenhausreform sein", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung benötigten verlässliche Weiterbildungsmöglichkeiten im stationären und im ambulanten Bereich. Andernfalls sei die zukünftige fachärztliche Versorgung in Gefahr. Dreyer bekräftigte zudem, dass die Ärztekammer Nordrhein den Aufbau und die Zertifizierung regionaler sektorenübergreifender Weiterbildungsverbünde aktiv unterstütze.
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