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Pressemitteilung

Medizinal-Cannabis: Mehr Forschung zu Indikation und medizinischem Nutzen

Cannabisblatt und medizinisches Cannabis
© Africa Studia/Fotolia.com

Die Teillegalisierung von Cannabis mit der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz hatte zur Folge, dass die Menge des nach Deutschland importierten Medizinal-Cannabis sprunghaft angestiegen ist. Dies ist vor allem auf online ausgestellte Privatrezepte ohne ausreichende Prüfung der Indikation und zum Teil sogar ohne jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen. Die Kammerversammlung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte warnt daher vor indikationsferner Verordnungspraxis und fordert mehr Forschung zum medizinischen Nutzen von Cannabis.

Düsseldorf, 14.03.26. Cannabisblüten sollen laut einem Gesetzentwurf zukünftig nur nach einem persönlichen Kontakt mit Ärztinnen beziehungsweise Ärzten verschrieben werden dürfen. Die Kammerversammlung unterstützt mit einem Beschluss das entsprechende Vorhaben der Bundesregierung. Die ärztliche Sorgfaltspflicht setze bei der Verordnung von Medizinal-Cannabis nicht zuletzt aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus, heißt es in dem Beschluss. Dabei werde die medizinische Indikation geprüft und über mögliche Neben- und Wechselwirkungen aufgeklärt.  

Um unbelegten Heilsversprechen zur Wirkung von Medizinal-Cannabis und einer nicht gerechtfertigten Indikationsausweitung evidenzbasiert begegnen zu können, spricht sich die Ärztekammer Nordrhein für die Förderung von Studien zu Indikationen und Nebenwirkungen von Medizinal-Cannabis aus. Ziel dabei sei, den Missbrauch einzugrenzen, ohne den Zugang für Patientengruppen mit einer evidenzbasierten medizinischen Indikation zu erschweren.

ÄkNo

 


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