Düsseldorf, 14.3.2026. Das Parlament der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte hat sich heute klar gegen eine Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten ausgesprochen. „Mit Blick auf den Anteil von nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) spielt die telefonische Krankschreibung nur eine geringe Rolle für die Krankenstände und ist daher kein zentrales Problem des deutschen Gesundheitswesens“, so das Parlament.
Gleichwohl sieht die Kammerversammlung ein mögliches Missbrauchspotenzial insbesondere bei aus dem Ausland agierenden Online-Plattformen, die gekaufte Krankschreibungen lediglich auf Basis eines Fragebogens – also ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt – anbieten und bewerben. Ein solcher Online-Fragebogen ohne Kontakt reiche nicht aus und könne arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Form des Missbrauchs zu unterbinden.
„Wir halten die telefonische AU gerade in Infektzeiten für eine wichtige Präventionsmaßnahme, um Ansteckungsrisiken zu minimieren und zugleich zur Entlastung der Arztpraxen beizutragen“, sagte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. An der aktuellen Debatte um die telefonische Krankschreibung stört Dreyer vor allem, dass sie durch Pauschalisierungen eine Kluft zwischen Politik und Wirtschaft auf der einen und der arbeitenden Bevölkerung auf der anderen Seite aufmacht. „Und diese Kluft wird am Ende überhaupt nicht dazu beitragen, dass wir gesündere und motiviertere Belegschaften erhalten“, so der Präsident.
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