Anträge und Merkblätter für die Weiterbildung in Nordrhein
- Weiterbildung
- Informationen zur Anrechnungsfähigkeit von „Clinician-Scientist“-Programmen auf die Weiterbildung
- Merkblatt zur Weiterbildung in Teilzeit
- Antrag auf Genehmigung einer Weiterbildung in Teilzeit
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach Röntgenverordnung
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach Strahlenschutzverordnung
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
- Merkblatt zur Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin (inkl. Bescheinigung über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein oder Sportverband)
- Empfehlung zur Durchführung von Notarzt-Simulationstraining mit der Möglichkeit zur Anrechnung auf das Notarztpraktikum zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin (87,50 KB)
(von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Simulationstraining der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe)
- Auslandsanerkennung
- Prüfung
- Checkliste zum Antrag auf Zulassung zur Prüfung auf Anerkennung einer Bezeichnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung)
Anträge und Unterlagen zur Prüfungszulassung richten Sie bitte per Post an die Ärztekammer. Eine Antragstellung über das elektronische Logbuch oder per Mail kann nicht berücksichtigt werden. Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung)
Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise für das Ausfüllen des Antragsformulars.- Gutachten und Dokumentationen bei der Prüfung
- Antrag auf Erteilung einer Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung
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- Weiterbildungsbefugnis
- Fortbildungspunkte
Ansprechpartnerinnen
Wenn Sie Fragen rund um Ihr Fortbildungspunktekonto oder das Fortbildungszertifikat haben, wenden Sie sich bitte an die Weiterbildungsabteilung.
punktekonto(at)aekno.de
-2253 bis -2256Unter der angegebenen E-Mail-Adresse und Faxnummer können Fortbildungsnachweise eingereicht werden. Bitte senden Sie uns keine Originale Ihrer Teilnahmebescheinigungen zu.
Informationen zum Fortbildungszertifikat
Für die Ausstellung eines Fortbildungszertifikates erhebt die Ärztekammer Nordrhein eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro.
Das Fortbildungszertifikat kann online über das Portal meineÄkNo oder formlos per E-Mail über punktekonto(at)aekno.de beantragt werden.
Fortbildungsnachweise einreichen
Bestellung von Bar-Codes (zum Fortbildungsnachweis)
meldewesen(at)aekno.deFortbildungsverpflichtung - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Fortbildungsverpflichtung.
- Kurse nach Weiterbildungsordnung
Kurse anerkennen lassen
Ein Kurs zum Erwerb einer strukturierten curricularen Fortbildung oder einer Bezeichnung nach der Weiterbildungsordnung muss im Vorfeld durch den Veranstalter von der zuständigen Ärztekammer geprüft und anerkannt sein. Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Kurs stattfindet. Die Anerkennung eines Kurses kann dort beantragt werden.
Antrag zur Kursanerkennung (Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)Informationen für Kursanbieter Kurse nach WBO Kurse nach RöV / StrSchV Eva Göllner
Nathalie Lennackers
wbkurse(at)aekno.de wbstrahlenschutz(at)aekno.de